Im Fachgebiet Zwangsverwaltung werden Rechtsanwalt Nacke und Rechtsanwältin Leffler in gerichtlich angeordneten Zwangsverwaltungsverfahren zum Zwangsverwalter bestellt.
Den Fokus unserer Tätigkeit legen wir jeweils ganz klar auf die Erhaltung des Beschlagnahmeobjekts in seinem wirtschaftlichen Bestand. Dies wird durch eine ordnungsgemäße Verwaltung und Nutzung gesichert. Des Weiteren regeln wir auch die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche, die sich aus der Beschlagnahme ergeben. Dazu gehören unter anderem der Einzug aller Miet- und Pachtforderungen ebenso wie die Verwertung entbehrlicher Nutzungen.
Eine kurze Begriffserklärung in Abgrenzung zur Zwangsversteigerung sowie eine Übersicht zu den anwaltlichen Beratungsangeboten der Kanzlei Nacke & Leffler für die verschiedenen, von einer „Zwangsverwaltung“ betroffenen Personengruppen stellen wir Ihnen an dieser Stelle als PDF – Dokument zum Download zur Verfügung.
Den Fokus unserer Tätigkeit legen wir jeweils ganz klar auf die Erhaltung des Beschlagnahmeobjekts in seinem wirtschaftlichen Bestand. Dies wird durch eine ordnungsgemäße Verwaltung und Nutzung gesichert. Des Weiteren regeln wir auch die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche, die sich aus der Beschlagnahme ergeben. Dazu gehören unter anderem der Einzug aller Miet- und Pachtforderungen ebenso wie die Verwertung entbehrlicher Nutzungen.
Eine kurze Begriffserklärung in Abgrenzung zur Zwangsversteigerung sowie eine Übersicht zu den anwaltlichen Beratungsangeboten der Kanzlei Nacke & Leffler für die verschiedenen, von einer „Zwangsverwaltung“ betroffenen Personengruppen stellen wir Ihnen an dieser Stelle als PDF – Dokument zum Download zur Verfügung.