Einen besonderen Schwerpunkt bildet für uns die Optimierung Ihrer betrieblichen Abläufe unter betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. So überprüfen wir z. B. die Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auftragsunterlagen, Rechnungen und Mahnschreiben dahingehend, ob diese Dokumente bei streitigen Auseinandersetzungen einen gerichtsfesten Nachweis ermöglichen und erstellen ggf. geeignete Vorlagen, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Im Falle einer erforderlichen Sanierung/ Restrukturierung Ihres Unternehmens erarbeiten wir für Sie einen Liquiditätsplan als Grundlage für Verhandlungen mit Kreditinstituten und weiteren Gläubigern. Durch die Übernahme des Forderungseinzuges, die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle seitens unserer Kanzlei entlasten Sie ihren Organisationsaufwand und gewinnen zusätzliche Kapazitäten für eine erfolgreiche Präsenz am Markt.

Über die Rechtsberatung und anwaltliche Interessenvertretung im konkreten Einzelfall hinaus stehen wir Unternehmen, größeren Vereinen und vergleichbaren Institutionen auch für die fortwährende Bearbeitung der im alltäglichen Geschäftsgang regelmäßig anfallenden Rechtsangelegenheiten als dauerhafte und verlässliche Ansprechpartner zur Verfügung. Durch eine solche kontinuierliche Zusammenarbeit ergeben sich erfahrungsgemäß erhebliche Synergieeffekte. Trotz gehäuft auftretender Rechtsfragen in bestimmten Geschäftsfeldern, z. B. bei der Vermietung von Gewerbeflächen oder der Ausführung von Bauleistungen, mit zudem typischerweise einhergehenden erheblichen Haftungsrisiken, können Sie auf diese Weise auch als mittelständischer Anbieter und ohne eigene Rechtsabteilung sicher am Markt agieren und sich bei Bedarf jederzeit professioneller rechtlicher Unterstützung bedienen.