Nur bei einem abgestimmten Vorgehen und unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher, steuerrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, insolvenzrechtlicher und vertragsrechtlicher Komponenten sind bei einer unternehmerischen Neuausrichtung optimale Ergebnisse zu erzielen. Auch die betriebswirtschaftlichen und buchhalterischen Ressourcen unseres Hauses kommen in diesem Bereich zu Ihrem Vorteil zum Tragen. Dabei setzen wir die erforderlichen Schwerpunkte und richten unsere Angebote flexibel an den spezifischen Erfordernissen des konkreten Einzelfalles aus.
Wenn Ihnen eine punktuelle anwaltliche Fallbearbeitung nicht genügt, Sie vielmehr eine zuverlässige, kompetente und mehrdimensionale Unterstützung Ihres Unternehmens in Zeiten besonderer Herausforderungen erwarten, steht Ihnen mit Nacke & Leffler eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, erfahrene Sanierungsberatung aus einer Hand zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.