Insolvenzrecht

Ihr Ansprechpartner:

Im Fachgebiet Insolvenzrecht/Anfechtungsrecht beraten und vertreten wir  Mandanten in allen Fragen des Insolvenzrechts.

Die Durchsetzung und Abwehr von insolvenzspezifischen Haftungstatbeständen - insbesondere von Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Insolvenzanfechtung - bildet dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Ziel der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter ist es, bestimmte in der Krise vorgenommene und ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen. Dadurch ist es möglich, das Schuldnervermögen zu Gunsten aller Gläubiger wiederherzustellen.

Im Insolvenzrecht immer wieder auftretende komplexe Fragen zu Aus- und Absonderungsrechten, Aufrechnung, Wirksamkeit von Vollstreckungsmaßnahmen, Fortbestehen von Dauerschuldverhältnissen und daraus resultierende Folgen, einschließlich der Prozessführung sind in diesem Fachbereich Gegenstand der Beratung.

Häufig gestellte Fragen in unserer beratenden Tätigkeit


  
powered by webEdition CMS