Im Fachgebiet Bankrecht beraten und vertreten wir Mandanten in allen Fragen des Bank- und Finanzrechts.
Insbesondere vertreten wir Kreditinstitute bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen im Insolvenzverfahren, sofern keine Insolvenzverwalter unserer Kanzlei beteiligt sind. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der vorprozessualen und gerichtlichen Abwehr von Forderungen aus unzulässiger Kontokorrentverrechnung, aber auch in der Beratung hinsichtlich der Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Kreditsicherheiten (z. B. Globalzession, Sicherungsübereignung, Bürgschaft) sowie hinsichtlich der Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten.
Insbesondere vertreten wir Kreditinstitute bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen im Insolvenzverfahren, sofern keine Insolvenzverwalter unserer Kanzlei beteiligt sind. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf der vorprozessualen und gerichtlichen Abwehr von Forderungen aus unzulässiger Kontokorrentverrechnung, aber auch in der Beratung hinsichtlich der Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Kreditsicherheiten (z. B. Globalzession, Sicherungsübereignung, Bürgschaft) sowie hinsichtlich der Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten.