Arbeitsrecht

Ihr Ansprechpartner:

Im Fachgebiet Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Kern unserer Tätigkeit bildet die Prozessführung über alle Instanzen, einschließlich Kündigungsschutzverfahren, Beschlussverfahren und einstweiligem Rechtsschutz.

Gemeinsam mit den Unternehmen verhandeln wir mit Betriebsräten oder Gewerkschaften über Interessenausgleich und (Transfer-)Sozialpläne. Auch bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen wirken wir unterstützend mit.

Außerdem bereiten wir für Insolvenzverwalter übertragende Sanierungen vor und stehen ebenso bei der Durchführung von Personalanpassungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Förderungen der Agentur für Arbeit beratend zur Seite. Dabei arbeiten wir eng mit Transfergesellschaften zusammen.


Im individuellen Arbeitsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei Fragen zu:
  • Vergütung
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Urlaubsrecht
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Wettbewerbsverbote
  • Betriebsübergang
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag, Kündigung und Befristung

  
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