Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Was ist eigentlich eine „vorläufige Insolvenzverwaltung“?
Allgemeine Merkmale der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Typen
Praktische Bedeutung
Literaturempfehlungen
- Maßnahme im Insolvenzantragsverfahren, d. h. nach erfolgter Stellung des Insolvenzantrages
- Vorläufige Regelung bis zur Entscheidung des Insolvenzgerichtes über den eigentlichen Insolvenzantrag
- Angeordnet vom zuständigen Insolvenzgericht
- Zweck: eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag verhindern
- Gesetzliche Grundlagen: §§ 21 II 1 Nr. 1; 22 Insolvenzordnung
Typen
- „starker Verwalter“ mit Verfügungsmacht
- Insolvenzgericht legt dem Schuldner allgemeines Verfügungsverbot auf
- Umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Verwalters über die Masse, aber kein Verwertungsrecht, außer Notverkäufe
- Erhaltung und Sicherung der Masse
- Unterbrechung massebezogener Gerichtsverfahren gemäß § 240 S. 2 ZPO
- Vom Verwalter begründete Verbindlichkeiten sind Masseschulden, § 55 II InsO
- „schwacher Verwalter“
- Schuldner behält seine Verfügungsmacht
- Daneben soll vorläufiger Verwalter das haftende Vermögen sichern und das Handeln des Schuldners überwachen
- Konkrete Verwalterbefugnisse bestimmt Insolvenzgericht bei Ernennung
- Häufig: Verfügungen des Schuldners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verwalters, sog. „Zustimmungsvorbehalt“ bzw. „halbstarker Verwalter“
Praktische Bedeutung
- Wichtiges und häufiges Sicherungsmittel bei Unternehmensinsolvenzen
- Schnelle Erfassung der betrieblichen Situation ermöglicht
- Wahrung von Sanierungschancen durch Unternehmensfortführung:
- Kundenbeziehungen des Schuldners aufrechterhalten
- Lieferanten- und Versorgerbeziehungen absichern
- Lukrative Geschäfte abwickeln
- Kostensenkende Maßnahmen umsetzen
- Überzeugendes Sanierungskonzept entwickeln
Literaturempfehlungen
- Foerste, Ulrich; Insolvenzrecht, 3. Auflage, Verlag C. H. Beck, 2006, ISBN 3 406 54235 2, Seite 51 – 56
- Gogger, Martin; Insolvenzrecht, Verlag C. H. Beck, 2005, ISBN 3 406 530 451, Seite 45 - 49